Teilnahmevoraussetzungen

In den Universitätslehrgang können Personen aufgenommen werden, die neben den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen

  • ein Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium auf dem Gebiet der Erziehungs- und Bildungswissenschaft (einschließlich Lehramt, Psychagogik oder Elementarpädagogik), der Psychologie, der Gesundheits- und Pflegewissenschaft, der Medizin, der Psychotherapie oder auf einem damit verwandten Gebiet erfolgreich abgeschlossen haben,
  • über Vorerfahrungen in der Arbeit mit Kleinkindern sowie mit Menschen mit Behinderung verfügen,
  • Infant Observation in der Dauer von zumindest 14 Monaten nachweisen können (wobei der Abschluss spätestens zum Ende des fünften Semesters zu erfolgen hat) und
  • das Aufnahmeverfahren mit Erfolg absolviert haben.
  • Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.