NEU: Arbeitsrecht (LL.M.)

Die Universität Wien plant in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Arbeiterkammer sowie der Wirtschaftskammer Österreich einen Universitätslehrgang zum Thema "Arbeitsrecht (LL.M.)".

Ab Herbst 2024 gibt es planmäßig einen neuen LL.M.-Lehrgang an der Universität Wien. Der künftige Lehrgang bietet eine umfängliche Weiterbildung im Bereich des österreichischen und des europäischen Arbeitsrechtes. Das Masterprogramm umfasst 60 ECTS Credits und kann sowohl in einer Vollzeit- als auch in einer berufsbegleitenden Variante studiert werden. Inhalte werden u.a. Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Arbeitsverträge, Antidiskriminierungsrechte, New Work sowie Anwendungs- und Durchsetzungsfragen sein.

Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die sich im Bereich Arbeitsrecht auf universitärem Niveau qualifizieren und ein professionelles Netzwerk aufbauen bzw. festigen möchten. Eine juristische Vorausbildung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an dem Universitätslehrgang. Personen ohne juristische Vorbildung erhalten eine Einführung in die Rechtswissenschaften und das Arbeitsrecht. Potenzielle Teilnehmer*innen arbeiten u.a. in Personalabteilungen, Kanzleien, Interessensvertretungen, Gewerkschaften oder als Betriebsrät*innen und qualifizieren sich mit der Absolvierung des Lehrgangs als Arbeitsrechtsexpert*innen.

"Der Lehrgang LL.M. Arbeitsrecht bietet eine einzigartige vertiefende universitäre Schwerpunktausbildung im Bereich des österreichischen Arbeitsrechts samt der relevanten angrenzenden Rechtsgebiete - wissenschaftlich auf hohem Niveau bei gleichzeitiger Praxisorientierung", so Martin Gruber-Risak, wissenschaftlicher Leiter des neuen Lehrgangs.

Weitere Informationen zum geplanten Universitätslehrgang "Arbeitsrecht (LL.M.)"

 

Foto: AdobeStock/Phimwilai